Abfallwirtschaft
Die Firma LHL KLINKIER Sp z o.o. bietet Wirtschaftssubjekten die Sammlung und Bewirtschaftung nicht gefährlicher Abfälle zum Zweck der Rekultivierung ungünstig umgewandelter Flächen zu Bedingungen an, die mit der Entscheidung des Lebuser Marschallamtes übereinstimmen.
Die Entscheidung DŚ.III.7244.2.4.2018 ermöglicht die Verarbeitung von nicht gefährlichen Abfällen, die in einem Verwertungsprozess verwertet werden können, der aus der Füllung der Ausgrabungsstätte nach der Ausbeutung einer in Gozdnica, Gemeinde Gozdnica, gelegenen Lagerstätte für Baukeramik-Ton besteht. Die Gesamtmenge der während der Gültigkeitsdauer dieser Genehmigung zu verarbeitenden Abfälle wird 4 446 000 MG (Tonnen) nicht überschreiten.
Arten und Gewicht der Abfälle, die im Laufe des Jahres behandelt werden sollen.
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Lfd. Nr. |
Kode des Abfalls |
Art des Abfalls |
Menge des Abfalls Mg/Jahr |
Gesamtzahl der Abfälle Mg/Jahr |
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1 |
Ex 01 01 02 |
Feste Abfälle aus dem Abbau von anderen Mineralien als Metallerze |
889200 |
889200 |
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2 |
01 01 80 |
Gesteinsabfälle aus dem Kupfer-, Zink- und Bleibergbau |
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3 |
Ex 01 03 81 |
Abfälle aus der Anreicherung durch Flotation von unabhängigen Metallerzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 80 fallen |
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4 |
01 04 08 |
Kiesabfälle oder Gesteinsbrocken mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen |
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5 |
01 04 09 |
Sand- und Tonabfälle |
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6 |
Ex 01 04 12 |
Feste Abfälle aus dem Waschen und Reinigen von Mineralien mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen |
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7 |
10 12 08 |
Keramische Fehlstellen, Ziegelsteine und Baukeramik (nach thermischer Bearbeitung) |
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8 |
17 01 01 |
Betonabfälle und Bauschutt aus Abbruch- und Reparaturarbeiten |
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9 |
17 01 02 |
Ziegelschutt
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10 |
Ex 17 01 03 |
Abfälle aus anderen keramischen Materialien und Geräten (aus Keramik) |
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11 |
Ex 17 01 07 |
Gemischter Beton, Ziegelschutt, Keramikabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen |
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12 |
17 05 04 |
Boden und Erde, einschließlich Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen |
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13 |
17 05 08 |
Gleisschotter mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 07 fallen |
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14 |
Ex 19 12 09 |
Mineralien (z.B. Sand, Steine), andere als solche aus der Behandlung von Siedlungsabfällen |
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15 |
20 02 02 |
Boden und Erde, einschließlich Steine |
Der vom Besitzer gesammelte Abfall wird in den Prozessen der Rückgewinnung R3 – Recycling oder Rückgewinnung organischer Substanzen, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (einschließlich Kompostierung und anderer biologischer Umwandlungsprozesse) und R5 – Recycling oder Rückgewinnung anderer anorganischer Materialien, die darin bestehen, den Aushub im Rahmen der Rückgewinnung mit Abfällen zu füllen, unter Einhaltung der Bedingungen, die in der Verordnung des Umweltministers vom 11. Mai 2015 über die Rückgewinnung von Abfällen außerhalb von Anlagen und Geräten (Gesetzblatt von 2015, Punkt 796) festgelegt sind, verwertet.
In Bezug auf die Landgewinnung bedeutet dies, degradiertem oder zerstörtem Land seinen nützlichen oder natürlichen Wert zu geben oder wiederherzustellen, und zwar durch eine angemessene Gestaltung des Geländes, die Verbesserung der physikalischen und chemischen Eigenschaften, die Regulierung der Wasserverhältnisse, die Wiederherstellung der Böden, die Stärkung der Böschung und den Wiederaufbau oder Bau der notwendigen Straßen.